- private Hofflächen
- landwirtschaftliche Gehöfte
- Stahlbrücken
- Firmengelände
  (Zufahrten, Parkplätze, Rangierbereiche, Lagerflächen)
- Parkplätze; z.B. Supermärkte
- Öffentliche Grün- und Parkanlagen
- Anlagen mit sensibler Fußgängernutzung; z.B. Friedhöfe